Artikel 1: Definitionen
Der Unternehmer: Glamping aan de Maas.
Der Urlauber: die Person, die mit dem Unternehmer einen Vertrag über die Übernachtung in einer Unterkunft abgeschlossen hat.
Dritte: jede andere Person ausser dem Urlauber und/oder seinen Miturlaubern.
Unterkunft: Platz auf dem Gelände in Form eines Airstream-Wohnwagens, eines amerikanischen Schulbusses oder eines Ferienhauses.
Die Vereinbarung: die Vereinbarung zwischen dem Urlauber und dem Unternehmer über das Recht, eine Unterkunft für ein vorher vereinbartes Entgelt und einen vorher vereinbarten Zeitraum zu nutzen.
Information: schriftliche oder elektronische Daten über die Nutzung der Unterkunft, die Einrichtungen und die Regeln von Glamping aan de Maas.
Stornierung: schriftliche Kündigung des Vertrages durch den Urlauber vor Beginn des Aufenthalts.
Hausregeln: die schriftliche Ordnung mit den Regeln für die Nutzung des Geländes und der Einrichtungen.
Artikel 2: Dauer der Vereinbarung
Der Vertrag erlischt von Rechts wegen nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Artikel 3: Preis und Preisänderungen
Der Preis wird auf der Grundlage der jeweils geltenden Tarife von Glamping aan de Maas vereinbart. Sollten seitens Glamping aan de Maas durch eine Änderung der Gebühren und/oder Abgaben, die sich direkt auf die Ferienunterkunft oder den Urlauber beziehen, zusätzliche Kosten entstanden sein, können diese dem Gast auch nach Abschluss des Mietvertrags in Rechnung gestellt werden Feiertag. Vereinbarung (berücksichtigen Sie zum Beispiel Mehrwertsteuer und Kurtaxe).
Artikel 4: Zahlungsbedingungen
Glamping aan de Maas verwendet die folgenden Zahlungsbedingungen:
- Zahlungen müssen sofort nach der Reservierung in Euro erfolgen.
- Der Betrag kann über iDeal bezahlt werden.
Artikel 5: Anreise, Aufenthalt und Abreise
Auf Verlangen des Unternehmers muss sich der Urlauber, Miturlauber und/oder Dritte mit einem gültigen Ausweis ausweisen können. Der Unternehmer darf hiervon eine Kopie anfertigen, wenn Materialien zur Vermietung überlassen werden.
Bei der Ankunft am Platz ab 15:00 Uhr des ersten Vertragstages muss sich der Urlauber, Miturlauber und/oder Dritte beim Unternehmer melden. Bei Abwesenheit des Unternehmers wird vorab vereinbart, wo sich ein Schlüssel zum Betreten der Unterkunft befindet. Bei der Abreise muss sich der Urlauber, Miturlauber und/oder Dritte vor 11 Uhr des letzten Vertragstages beim Unternehmer melden, um den Check-out abzuwickeln.
Die Nutzung der Ferienunterkunft durch Dritte ist nur gestattet, wenn Glamping aan de Maas hierfür eine schriftliche Genehmigung erteilt hat. An diese Erlaubnis können Auflagen geknüpft werden, die schriftlich festgehalten werden.
Der Gast schuldet den vollen Preis für den vereinbarten Zeitraum, auch wenn er früher als vereinbart abreist.
Artikel 6: Stornierung
Für die Stornierung einer Reserviering gelten bei Glamping aan de Maas die folgenden Bdingungen:
- Bei einer Stornierung innerhalb von 24 Stunden nach der Buchung fallen keine Gebühren an.
- Der Gast kann bis zu 20 Tage vor Beginn des Aufenthalts kostenfrei stornieren oder umziehen.
- Wenn der Gast innerhalb von 20 Tagen vor Beginn des Aufenthalts storniert, werden 100 % des Reservierungswerts in Rechnung gestellt.
- Sollte der Gast zum reservierten Termin nicht erscheinen, erfolgt keine Rückerstattung.
Artikel 7: Vorzeitige Beendigung des Vertrags
Der Aufenthalt kann von Glamping aan de Maas vorzeitig beendet werden:
- Wenn der Gast die Eigentümer der Ferienunterkunft und/oder andere Gäste belästigt oder die gute Atmosphäre auf oder in der unmittelbaren Umgebung des Campingplatzes beeinträchtigt. Glamping aan de Maas wird den Gast mündlich und schriftlich über die Beendigung des Aufenthalts informieren.
- Zuvor erfolgt stets eine mündliche oder schriftliche Abmahnung durch den Unternehmer.
- Diebstahl, Vandalismus, Aggression, Drogenkonsum, beleidigende Ausdrücke aufgrund von Rasse, Natur oder Religion sind unter anderem Gründe für die sofortige Entfernung von der Website.
Artikel 8: Vertreibung
Im Falle einer Vertragsbeendigung hat der Urlauber die Unterkunft spätestens am letzten Tag des vereinbarten Zeitraums bis 11.00 Uhr besenrein zu hinterlassen. Eine Besichtigung der Unterkunft erfolgt gemeinsam mit dem Urlauber, Miturlauber und/oder Dritten. Sollten sich Schäden an der Unterkunft ergeben, gehen diese zu Lasten des Urlaubers. Sollte für die Reinigung ein Fachbetrieb beauftragt werden müssen, gehen diese zu Lasten des Urlaubers.
Artikel 9: Gesetze und Richtlinien
Glamping aan de Maas wird sein Möglichstes tun, um sicherzustellen, dass die Ferienunterkunft (sowohl innen als auch außen) allen Umwelt- und Sicherheitsanforderungen entspricht, die die Regierung möglicherweise an die Ferienunterkunft stellt. Der Gast wird gebeten, alle vor Ort geltenden Sicherheitsvorschriften strikt einzuhalten. Es wurden Einrichtungen zur Mülltrennung installiert. Der Urlauber ist verpflichtet, die Vorschriften der Gemeinde einzuhalten. Weitere Informationen zur Mülltrennung erhalten Sie in der Unterkunft. Das Rauchen ist in der Unterkunft nicht gestattet. Im Freien werden Urlauber gebeten, beim Rauchen Zurückhaltung zu üben und auf keinen Fall Zigarettenstummel in die Büsche oder zwischen die Bäume zu werfen. Brandgefahr, insbesondere in Trockenperioden und im Sommer.
Artikel 10: Haftung
Der Unternehmer haftet nicht für Unfälle, Diebstähle oder Schäden auf seinem Gelände, es sei denn, diese sind auf einen vom Unternehmer zu vertretenden Mangel zurückzuführen.
Der Unternehmer haftet nicht für die Folgen extremer Wetterbedingungen oder anderer Formen höherer Gewalt.
Der Unternehmer haftet für Störungen in seinem Teil der Versorgungsleistungen, es sei denn, er kann sich auf höhere Gewalt berufen oder wenn diese Störungen im Zusammenhang mit der Betriebsführung von der Übernahmestelle des Urlaubers her stehen. Für Störungen der Versorgungsleistungen haftet der Urlauber, gerechnet ab der Übernahmestelle, sofern keine höhere Gewalt vorliegt.
Der Urlauber haftet gegenüber dem Unternehmer für Schäden, die durch Handlungen oder Unterlassungen von ihm selbst, den Miturlaubern und/oder Dritten verursacht werden, soweit es sich um Schäden handelt, die dem Urlauber, den Miturlaubern oder den Miturlaubern entstehen. und/oder Dritten zugerechnet werden können.
Der Unternehmer verpflichtet sich, bei Belästigungen durch den Urlauber und nach Benachrichtigung durch andere Urlauber geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
Die Nutzung des Grills, der Sauna oder des Whirlpools erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko des Urlaubers.
Artikel 11: Beschwerden
Eine Beschwerde eines Urlaubers wird immer schriftlich beim Unternehmer eingereicht. Die Einreichung einer Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung auf die Zahlung des Urlaubers.
Der Unternehmer wird Ihre Beschwerde prüfen und sie in aller Angemessenheit und Fairness bearbeiten. Ist der Urlauber damit nicht zufrieden, gilt niederländisches Recht.